GLAUBER: GEFAHRLOS im INTERNET kaufen

Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen bietet schnelle Hilfe zum sicheren Online-Shopping

Mit Künstlicher Intelligenz sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Online-Shopping besser geschützt werden. Denn oftmals sind unseriöse Onlineshops kaum als gefälscht zu erkennen. Hier setzt der aktualisierte und weiterentwickelte „Fakeshop-Finder“ der Verbraucherzentralen an. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Moderner Verbraucherschutz setzt auf moderne Tools. Der Fakeshop-Finder ist ein hocheffizienter digitaler Detektiv. Durch den Fakeshop-Finder wird der Schutz der Verbraucher vor betrügerischen Internet-Angeboten auf ein neues Niveau gehoben. Der Online-Handel wird dadurch deutlich sicherer.“ Seit über einem Jahr aktiv, hat der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen schon mehr als 1,3 Millionen Websites untersucht und dabei über 50.000 Fakeshops entdeckt. Mehr als 1,4 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher haben den Finder bereits genutzt.

Silke Gorißen, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bekräftigte: „Fakeshops sind eines der großen, dauerhaften Probleme im Verbraucheralltag und die Zahl der Beschwerden hierüber steigt auch bei den Verbraucherzentralen stetig an. Daher freue ich mich sehr, dass es nach dem erfolgreichen Start des Fakeshop-Finder im August 2022 durch die Verbraucherzentrale NRW und das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium gelungen ist, diesen wertvollen digitalen Alltagshelfer gemeinsam mit den Verbraucherschutzressorts der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt weiterzuentwickeln.“

Hinter dem Fakeshop-Finder steckt ein System, das mittels künstlicher Intelligenz das Internet ständig nach Fakeshops durchsucht. Jede gefundene Shop-Website wird auf Merkmale gescannt, die sehr oft bei unseriösen Shops zu finden sind. Beispiele sind ein fehlendes Impressum oder eine gefälschte Umsatzsteuer-ID, aber auch weitere technische Merkmale. Auch öffentliche Listen von bereits bekannten Fakeshops kennt und nutzt der Fakeshop-Finder. Neu ist beispielsweise, dass der Fakeshop-Finder die Firmendaten, die er auf der Website findet, mit Einträgen im Handelsregister abgleichen kann, um Fälschungen noch sicherer zu erkennen. Außerdem werden nun auch Produktanzeigen für bestimmte, von Fakeshops oft genutzte Suchbegriffe bei Google ausgewertet.

Die Weiterentwicklung des Fakeshop-Finders kostet insgesamt knapp 310.000 Euro und dauert bis zum 30. Juni 2024 an. Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium beteiligt sich nun an Betrieb und Weiterentwicklung des für den Nutzer kostenlosen Angebotes mit knapp 150.000 Euro. Der Freistaat Bayern ist mit rund 30.000 Euro an dem Projekt beteiligt, auch die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sind beteiligt.

Weitere Informationen und der Fakeshop-Finder sind im Internet verfügbar unter www.vis.bayern.de/fakeshop.htm.

 

Foto:
Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

 

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